Datum: 11.12.2024
Sie sind hier:

Finanzierung der Ausbildung

Eine zielorientierte Ausbildung verlangt neben effizienter Organisation auch eine solide finanzielle Basis, um unter anderem die Miete und andere Lebenshaltungskosten zahlen zu können.

Die Möglichkeiten einer Finanzierung sind vielfältig. Der für Sie richtige Weg hängt dabei von Ihrer individuellen Situation ab. Wir haben Ihnen im Folgenden einige Informationen zusammengestellt, um die Entscheidung zu erleichtern.

Schüler-BAföG

Der Staat unterstützt die Ausbildung von Schülern und versucht, durch das Berufsausbildungsfördergesetz (kurz BAföG) Chancengleichheit herzustellen. Das elternabhängige Schüler-BAföG, da gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen, richtet sich an Schüler in der Erstausbildung, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Schüler-BAföG wird vom Staat als Zuschuss ausgezahlt und muss dementsprechend nicht zurückgezahlt werden.

BAföG-Anträge werden über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gestellt. Durch die pandemiebedingte Ausnahmesituation entstehen keine finanziellen Nachteile bei der Auszahlung des BAföGs.

Weitere Infos unter: www.bafög.de

Elternunabhängige Förderung – BAföG in der Zweitausbildung

Das elternunabhängige BAföG wird bis zu einem Höchstalter von 30 Jahren gezahlt, jedoch können im Einzelfall Erziehungs- oder Krankenzeiten angerechnet werden. Bei der ersten berufsbildenden Ausbildung muss es sich um einen einzigen zusammenhängenden und auf drei Jahre angelegten Ausbildungsgang handeln.

Weitere Infos unter: 

Elternunabhängige Förderung

Zweitausbildung

BAföG auch ohne deutschen Pass, mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten. Haben Sie eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind Sie gesellschaftlich integriert, gelten Sie als förderberechtigt.

Weitere Infos unter: BAföG auch ohne deutschen Pass

Bildungskredit

Der Bund bietet gemeinsam mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Studierenden und Schülern eine zinsgünstige Förderung an. Mit dem Bildungskredit wird ein befristeter Kredit zur Unterstützung angeboten. Voraussetzung ist eine Ausbildung in Vollzeit, was beim IPW möglich ist, Der Kredit steht neben oder zusätzlich zu BAföG-Leistungen zur Verfügung. Die Förderung in Höhe von bis zu 7.200 Euro erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Dieser Antrag wird beim Bildungsverwaltungsamt gestellt.

Weitere Infos unter: www.bildungskredit.de

Bildungskredit

Studienkredit

Kindergeld

Kindergeld bekommt man bis zum 18. Lebensjahr oder auch noch nach dem 18. Lebensjahr, wenn man sich in einer Berufsausbildung befindet oder unmittelbar vor einer Berufsausbildung steht und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Als Nachweis benötigt der Antragsteller des Kindergeldes eine Bescheinigung der Schule über den belegten Ausbildungsgang, der auf Anforderung jederzeit ausgestellt wird.

Weitere Infos unter: www.arbeitsagentur.de

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Gefördert werden Erst- und Zweitausbildungen und vorberufsspezifische Weiterbildungen. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.

Weitere Infos unter: www.bfd.bundeswehr.de

Infoflyer zum Herunterladen

Ansprechpartner:innen